Beim „Pflichtteil“ sind Ausnahmen kaum möglich
Weil die Tochter (61) nicht zugunsten ihrer Kinder auf den „Pflichtteil“ verzichten wollte, musste sie sterben. Die „Krone“ fragte beim obersten Notar Oberösterreichs, Friedrich Jank aus Bad Leonfelden, nach, was es mit dem Pflichtteil auf sich hat. Dieser beträgt rechnerisch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

