Strafrechtler zu Töff-Entscheid: «Die Staatsanwaltschaften sollen ihre Arbeit machen»
Ein Töfffahrer kommt wegen einer mangelhaften Anklageschrift ungeschoren davon. Strafrechtler Marcel Niggli begrüsst die kritische Haltung des Berner Gerichts.
Ein Töfffahrer kommt wegen einer mangelhaften Anklageschrift ungeschoren davon. Strafrechtler Marcel Niggli begrüsst die kritische Haltung des Berner Gerichts.