Bundesfinanzhof urteilt - Wer betrogen wird, kann den Verlust von der Steuer absetzen
Wer an einen Betrüger Geld verliert, kann den Verlust zumindest in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Das teilte Deutschlands höchstes Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München, am Mittwoch mit.