Kanzleramt muss Scholz-Äußerungen in Cum-Ex-Affäre offenlegen
Ein Gericht hat entschieden, dass das Kanzleramt Auskünfte zu Scholz-Äußerungen in Cum-Ex-Affäre nicht verweigern darf. Das Urteil ist noch rechtskräftig, aber schon jetzt habe das Kanzleramt Beschwerde eingelegt, heißt es.