Wegen mutmaßlich mit ChatGPT verfassten Essays: TU München darf Bewerber ausschließen
Das Verwaltungsgericht München fällt ein möglicherweise wegweisendes Urteil zu ChatGPT im Uni-Leben. Ein Student war aufgrund eines auffallend „perfekten“ Essays aus einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden. Er behauptete, die Prüfer könnten den Einsatz der KI nicht nachweisen – doch die Richter geben der Hochschule recht.