Dortmund: 13-Jähriger nach Tötung von Obdachlosem in geschlossener Einrichtung
Ein Junge soll in Dortmund einen obdachlosen Mann erstochen haben, ein anderer Schüler filmte die Tat. Das 13-jährige Kind kann strafrechtlich nicht belangt werden. Konsequenzen gibt es dennoch. Und eine neue Debatte über Strafmündigkeit.