Zivilisten gezielt anzugreifen, ist völkerrechtlich ausnahmslos verboten. Allerdings ist nicht jeder Angriff, bei dem Zivilpersonen getötet werden, ein Völkerrechtsbruch, wie Heintschel von Heinegg erklärt. Vielmehr komme es auf eine komplizierte Abwägung an, die Israel zunehmend in ein Dilemma stürze.