Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen, wie das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Demnach liegen dem Gericht "hinreichende Anhaltspunkte vor, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt". Der Partei bleibt nur noch eine Option.