Bahnbrechender Erfolg der AK OÖ beim EuGH: Pflegekarenzgeld gebührt auch, wenn zu pflegende nahe Angehörige im EU-Ausland leben
Ein in Österreich beschäftigter Arbeitnehmer musste im Jahr 2022 seinen schwer kranken Vater pflegen, der in Italien lebte. Obwohl der Arbeitnehmer eine Pflegekarenzvereinbarung mit seinem Arbeitgeber getroffen hatte, verweigerte ihm das Sozialministeriumservice als zuständige Behörde das Pflegekarenzgeld mit der Begründung, sein Vater beziehe in Österreich kein Pflegegeld. Die Arbeiterkammer Oberösterreich klagte gegen diese Entscheidung bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und bekam nun Recht. „Dieses Urteil ist bahnbrechend und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Wer nahe Angehörige in einem anderen EU-Land pflegt, hat in Zukunft Anspruch auf Pflegekarenzgeld“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.