Sorgerechtsstreit: Wende im Block-Drama: Kinder wieder beim Vater
Der Streit um das Sorgerecht für die beiden Enkelkinder von Steakhauskönig Eugen Block spitzt sich weiter zu. Nach stern-Informationen hat der Vater der beiden gerichtlich erreicht, dass er sie zurück nach Dänemark holen darf. Der Junge und das Mädchen befinden sich bereits in seiner Obhut.
Die beiden zehn- und 13-jährigen Enkelkinder des Hamburger Steakhauskönigs Eugen Block sind zurück bei ihrem Vater Stephan H. und können nach Dänemark zurückkehren. Das erfuhr der stern am Freitagabend vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg.
H. hatte am 2. Januar vor dem Familiengericht im dänischen Sonderburg eine Eil-Entscheidung erwirkt, wonach er das alleinige Sorgerecht über den Jungen und das Mädchen ausüben darf. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Hamburg bestätigt. Deutsche Behörden sind nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen verpflichtet, entsprechenden Beschlüssen zu folgen. Bereits am Freitag habe der Vater die beiden Kinder in Hamburg wieder in seine Obhut genommen, erklärte ein Gerichtssprecher.
Erbitterter Sorgerechtsstreit um Enkel von Eugen Block
Der Junge und das Mädchen waren in der Silvesternacht von Unbekannten aus dem dänischen Gråsten (Gravenstein), wo sie mit ihrem Vater den Jahreswechsel feierten, entführt und nach Deutschland gebracht worden, mutmaßlich im Auftrag ihrer Mutter Christina Block, der Tochter des "Block House"-Gründers Eugen Block.
Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender und mitunter öffentlich ausgetragener Sorgerechtsstreit der beiden Eltern nach ihrer Scheidung 2018. In dessen Verlauf hatte unter anderem ein deutsches Gericht entschieden, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die beiden Kinder hat. Dänische Behörden sind jedoch nicht an das Haager Kinderschutzübereinkommen gebunden. Der Fall liegt weiterhin beim Hamburger OLG, ist aber noch nicht entschieden, sodass nun die vom OLG bestätigte dänische Eil-Entscheidung quasi Vorrang hat – und die Kinder zurück zu ihrem Vater gekommen sind.