Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.
Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.