Meta: Instagram und Facebook müssen Abo-Modelle eindeutig kennzeichnen
Der Meta-Konzern kann nicht mehr, wie bislang, für Abo-Modelle mit dem Bestellbutton „Abonnieren“ werben. Ab sofort muss jene Schaltfläche so gekennzeichnet sein, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Abo handelt. Die Verbraucherzentrale NRW erklärte, bereits abgeschlossene kostenpflichtige Abonnements für Instagram und Facebook seien unwirksam.