Kindesmissbrauch: Offenbar hat der Angeklagte das sieben Jahre alte Opfer auch gefilmt
Sinsheim/Heidelberg. (cbe) Er soll ein damals sieben Jahre altes Mädchen, das bei ihm Hausaufgaben gemacht hat, mehrfach sexuell missbraucht und dabei gefilmt und fotografiert haben. Nun ist der 63 Jahre alte Mann unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Am Montag wurde der Prozess vor dem Landgericht Heidelberg eröffnet. Er findet zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Angeklagte, der wegen der Vorwürfe im Gefängnis sitzt, wohnte zuletzt in der Sinsheimer Kernstadt. Eine Zeit lang waren das Mädchen und dessen Familie seine Nachbarn. Wie Staatsanwältin Anette Gattner aus der Anklageschrift verlas, war die Siebenjährige immer wieder in der Wohnung des Mannes. Vor allem dort soll er das Mädchen missbraucht haben, 18 Fälle, die sich im Zeitraum von Februar 2020 bis Januar 2021 zugetragen haben sollen, listete die Staatsanwältin auf. Dabei habe er das Mädchen mit Fingern und der Zunge am Geschlechtsteil berührt. Als Anreiz mitzumachen, dienten wohl immer wieder Geschenke, die er für sie im Internet bestellt haben soll.
Auf zahlreichen Datenträgern aus der Wohnung des Mannes wurden laut Gattner zudem kinderpornografische Videos, Fotos und Schriften gefunden. Von mehr als 10.000 Fotos war die Rede. Diese sowie die Videos zeigen offenbar häufig die Siebenjährige, aber auch andere Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren, die unbekleidet oder in Missbrauchshandlungen zu sehen sind. Ob der Angeklagte die Aufnahmen der anderen Mädchen selbst angefertigt hat oder beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen hat, darauf ging die Staatsanwältin nicht ein.
Im Zuschauerraum des Gerichtssaals saßen eine Frau und ihr Partner. Sie sagte gegenüber der RNZ, dass sie die Stieftochter des Angeklagten sei und ebenfalls von ihm missbraucht worden sei, seit sie sieben Jahre alt war. Zehn Jahre lang sei sie missbraucht worden, der Angeklagte habe ebenfalls Videoaufnahmen von den Taten angefertigt. Sie habe lange geschwiegen, mittlerweile sei sie 40 und die Taten seien verjährt. Doch um ihren Stiefvater auf der Anklagebank zu sehen, sei sie extra aus Berlin nach Heidelberg gekommen.
Auf Antrag von Verteidigerin Britta Albiez wurde nach Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf ausgeschlossen. Lediglich die Urteilsverkündung sowie die Begründung des Urteils finden öffentlich statt. Wann das Urteil in diesem Prozess gesprochen wird, steht laut Ina Untersteller, stellvertretende Referentin für Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit am Landgericht Heidelberg, noch nicht fest. Es sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt, fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Montag.