Presserat will keine Änderungen bei Angaben zu Straftätern
Nur wenn Herkunft oder Religion eines Täters einen "begründeten Sachbezug" zur Straftat haben, sollen sie in der Berichterstattung genannt werden - so steht es im Pressekodex. Der Deutsche Presserat hat beschlossen, daran festzuhalten. Von E. Neumeier.